MEng. Dipl.-Ing.(FH)
Lars Diemer
Sicherheitsingenieur, SiGeKo, Fachkraft für CE- Kennzeichnung
Unternehmen und Betriebe sind auf der Grundlage verschiedener Gesetze und Verordnungen (ArbSchG, DGUV Vorschrift 2 u.a.) verpflichtet, eine sicherheits-technische und arbeitsmedizinische Betreuung ab einem Mitarbeiter nachzuweisen.
Zu Beginn unserer Betreuung legen wir die Arbeitsschutzorganisation in Ihrem Unternehmen fest und gehen die einzelnen Punkte durch.
Um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und Dritte nicht zu gefährden, sind Sie als Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen unter Arbeitsschutzgesichtspunkten zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung.
Nach DGUV Vorschrift 1 muss eine Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und dann eine jährliche Unterweisung erfolgen. Im Zuge unserer Betreuung wird einen Jahresunterweisungsplan für ihre Tätigkeiten erstellt.
Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter sind Bestandteile der Planung von Arbeitsplätzen. Dazu gehören auch Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen. Sie liegen im Verantwortungsbereich des Unternehmers und der von ihm beauftragten Personen. Der optimal gestaltete Arbeitsplatz muss deshalb auch präventiv die Vorsorge gegen Zerstörung durch z.B. Brände und Explosionen berücksichtigen.
Arbeitsmittel sind regelmäßig zu prüfen und der Unternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung und sichere Benutzung aller Arbeitsmittel.
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